WAHLARZT  
     
   

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen.
Der Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen.
Daher ist eine besonders sorgfältige und individuelle Betreuung möglich.
 
    Wir nehmen uns Zeit für Sie!  
         
   

Kostenrückerstattung

Wenn von Ihnen gewünscht übernehmen wir alle mit der Kostenrückerstattung verbundenen administrativen Formalitäten.
Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag
für die Behandlung erhalten hätte. Wir bemühen uns um maximale Kostenrückerstattung.
Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen.

 
         
  Wir freuen uns, Sie in unserer Ordination begrüßen zu dürfen!